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Die Ausgabe 05/2008 von »Arbeitsrecht im Betrieb«
geht der Frage nach, ob und wie Arbeitnehmer ihre Privatsphäre vor dem Arbeitgeber schützen können. Wie das Hamburger Nachrichtenmagazin STERN kürzlich enthüllte, sind Beschäftigte am Arbeitsplatz - und sogar im Privatleben - immer häufiger systematischer Bespitzelung durch den Arbeitgeber ausgesetzt. In »Lidl und die grundrechtsfreien Zonen« nennt Wolfgang Schneider das Kind beim Namen und erklärt, wo die Neugier der Arbeitgeber eindeutig illegal wird, und was Beschäftigte und Betriebsräte dagegen tun können. Im Beitrag »Big Brother« können Sie lesen, dass das Bankgeheimnis den Banken selbst nicht viel wert ist, wenn es um die Konten der eigenen Mitarbeiter geht. Auch hier bietet die betriebliche Mitbestimmung Mittel, um zumindest einige Übergriffe in die Privatsphäre abzustellen. Den Datenschutz der Arbeitnehmer zu verbessern, bleibt aber Aufgabe des Gesetzgebers. Die Beiträge von Barbara Schirge und Silke Martini zeigen, wie das AGG nach 1 1/2 Jahren von der Rechtspraxis gehandhabt wird, wenn es auch noch keinen gesellschaftlichen Wandel zu mehr Toleranz angestoßen hat. Ein grundlegender Wandel könnte sich aber demnächst im deutschen Urlaubsrecht ereignen - dem EuGH liegt die »Verfallklausel« des Bundesurlaubsgesetzes zur Prüfung vor - eine Verbesserung der Rechtslage zugunsten der Beschäftigten ist nicht unwahrscheinlich.
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In der neuen Rubrik »Recht erfolgreich« beantworten Experten die Fragen der Leser zu einem bestimmten Thema - dieses Mal Rechtsanwalt Stefan Bell zum Thema Interessenausgleich und Sozialplan. Fragen und Antworten werden hier auf aib-web.de veröffentlicht.
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