|
Die Ausgabe 11/2008 von »Arbeitsrecht im Betrieb« informiert Sie über das wichtige Thema Mediation. Im Arbeitsleben kommt es häufig zu persönlichen und fachlichen Konflikten, sei es zwischen den Beschäftigten, mit Vorgesetzten oder zwischen unterschiedlichen Abteilungen. Und solche Konflikte können um sich greifen und das Betriebsklima nachhaltig schädigen. Fangen die Beteiligten erst an, nur noch über ihre Anwälte miteinander zu reden, oder steht die Drohung einer Kündigung im Raum, ist es in der Regel zu spät, noch für eine gütliche Einigung zu sorgen. Das Mediationsverfahren ist ein gütliches Streitbeilegungsverfahren, das verhindern soll, dass solche Konflikte eskalieren und zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten oder personellen Konsequenzen führen. Auch Betriebsräte können sich als Konfliktvermittlerinnen und -vermittler schulen lassen, und damit dem gesamten Betrieb nützen.
Stoff für rechts- und tarifpolitische Konflikte gibt es genug:
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock erläutert in einem Fachartikel in der AiB exklusiv die Forderung nach einer Reform des Arbeitsvertragsrechts, die der DGB an die Große Koalition in Berlin richtet. Der Hamburger Arbeitsrechtsprofessor Ulrich Zachert nimmt in seinem Kommentar Stellung zu den Bestrebungen der Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn unter Berufung auf die Tarifautonomie verhindern zu wollen. Beim Umgang mit den Beschäftigten sind die Gewerkschaften den Arbeitgebern weit weniger lieb. Deswegen erklärt der Berliner Rechtsanwalt Ivailo Ziegenhagen in seinem Beitrag, wann und wie der Betriebsrat sich an Streiks beteiligen und eine Gewerkschaft für betriebliche Ziele, etwa einen Sozialplan, zu Streiks aufrufen darf. Auch in Fragen des Tarif- und Streikrechts kann ein Betriebsrat sich schulen lassen, wenn dafür Bedarf besteht. Rechtsanwalt Ulf Meißner stellt anhand einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin dar, warum der Arbeitgeber auch für Stornokosten nicht besuchter Seminare aufkommen muss.
Diese und weitere Themen und viele Zusatzinfos finden Sie in der neuen »Arbeitsrecht im Betrieb«.
» Inhaltsverzeichnis
» Zusatzinfos dieser Ausgabe |