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Die Ausgabe 02/2009 von »Arbeitsrecht im Betrieb« bringt Ihnen, den Betriebsräten, frisches Rüstzeug für die Anforderungen der gegenwärtigen Krise. Als wäre die Finanzkrise, die sich mittlerweile auch heftig auf den Arbeitsmarkt auswirkt (Presseinfo der Bundesagentur für Arbeit vom 29.01.2009) nicht genug, setzt die Deutsche Bahn die Reihe der Datenschutzskandale (Zeit online, 29.01.2009) munter fort. In der AiB erläutert der Experte für Informations- und Arbeitsrecht Prof. Peter Wedde, in warum wir ein eigenes Recht auf Arbeitnehmerdatenschutz brauchen. Wie man das Bundesdatenschutzgesetz erfolgreich für die Betriebsratsarbeit verwenden kann, zeigt der Titelbeitrag von Jochen Brandt. In einem neuen Beitrag zur Kurzarbeit lesen Sie, was sich bei diesem fast stündlich wichtiger werdenden Mittel der Arbeitsplatzsicherung aktuell geändert hat. Betriebsräte sollten auch jetzt noch ihre Schulungsansprüche wahrnehmen, um sich für die anstehenden Herausforderungen fit zu machen. Auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sollten Ihre Ansprüche auf Schulung und Sachmittel effektiv wahrnehmen. Auch für sie gibt es viel zu tun, wie die von Anette Malottke vorgestellten BAG-Entscheidungen zur Ausbildungsvergütung zeigen.
Wir wünschen Betriebsräten und Jugendvertretern viel Erfolg bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben!
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