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Die Ausgabe 05/2009 von »Arbeitsrecht im Betrieb« behandelt im Titelbeitrag eine der wichtigsten Aufgaben von Betriebsrat und Arbeitgeber: Den Betriebsfrieden auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gegen Intoleranz und Rassismus zu verteidigen. Die Juristin und Hans-Böckler-Stipendiatin Johanna Wenckebach zeigt im Titelbeitrag »Fremdenfeindlichkeit im Betrieb« auf, dass Toleranz und Respekt vor Menschen unabhängig von ihrer Herkunft auch im friedlichen Westeuropa noch keine Selbstverständlichkeit sind. Aufgrund seiner Mitbestimmungsrechte ist der Betriebsrat besonders befähigt, Diskriminierungen am Arbeitsplatz abzubauen und damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.
Denn Konfliktstoff gibt s auch so genug: Einer unerfreulichen Praxis der Insolvenzverwalter, von den Beschäftigten pleite gegangener Firmen Löhne zurückzufordern, setzt der Bundesgerichtshof in einer neuen Entscheidung Grenzen. Immer mehr Unternehmen wollen die unbequeme Mitbestimmung nach deutschem Recht loswerden und wandeln sich in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) um. Unsere Autoren informieren darüber, wie Betriebsräte und Gewerkschaften beim Klebstoffhersteller Tesa SE das hohe Niveau der Mitbestimmung sichern konnten. Gesichert wurde auch die Fortsetzung der Altersteilzeit ab 2010 für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württembergs. Lesen Sie im Beitrag von Ulrich Petri, wie die IG Metalll die Altersteilzeit, deren staatliche Förderung 2009 wegfällt, sichern konnte.
Diese und weitere Themen finden Sie im neuen Heft von Arbeitsrecht im Betrieb!
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