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zum Beitrag »Arbeitsentgelt in der Insolvenz«
Übersicht: Was tun bei Insolvenz?
 
zurück zum Inhaltsverzeichnis AiB 05/2009   Im Beitrag »Arbeitsentgelt in der Insolvenz« von Marc-Oliver Schulze und Julia Weitz in der AiB 05/2009 haben Sie gelesen, unter welchen Voraussetzungen Insolvenzverwalter versuchen, bereits ausgezahlte Gehälter von den früheren Beschäftigten zurück zu fordern, und in welchen Fällen der Bundesgerichtshof (BGH) nicht zulässt. Zu Ihrer weiteren Information finden Sie hier eine zusammenfassende Checkliste für den Betriebsrat für den Fall einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz des Unternehmens. Das wichtigste auch in einer solchen Krisenlage ist es, Ruhe zu bewahren, sich, beispielsweise über die Gewerkschaft, sachkundigen Beistand zu verschaffen und das Beste für die betroffenen Beschäftigten zu erreichen.  



 
 
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Checkliste »Vorgehen bei Insolvenz

aus dem Ratgeber Insolvenz des Arbeitgebers (Reihe AiB-Stichwort) von Herrmann Oberhofer, Bund Verlag 2009, ISBN 978-37663-3911-9, 12,90 €
» finden Sie hier...
 
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