zum Beitrag » Europäische Aktiengesellschaft (SE)«
Mehr über die Europäische Gesellschaft
Im Beitrag »Europäische Aktiengesellschaft« von Dr. Werner Altmeyer, Thomas Diekmann, Dr. Norbert Kluge und Prof. Dr. Ulrich Zachert haben Sie gelesen, warum Unternehmen zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich in eine Gesellschaft nach Europäischem Recht umzuwandeln. Das deutsche Modell der paritätischen Mitbestimmung in den Aufsichtsräten gibt es im europäischen Recht nicht. Deshalb hängt viel davon ab, die deutsche Mitbestimmung rechtzeitig vor der Umwandlung durch eine geschickte Vereinbarung zu retten, wie dies bei der tesa SE (siehe Beitrag) gelungen ist. Zu ihrer weiteren Information finden Sie hier einige Basisinformationen zur societas europaea, wie die die mit SE abgekürzte Gesellschaft auf Latein bezeichnet wird.
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Überblick über die Europäische Gesellschaft (lateinisch societas europaea, abgekürzt SE)