Im Beitrag »Fremdenfeindlichkeit im Betrieb« von Johanna Wenckenbach in der AiB 05/2009 haben Sie gelesen, wie Betriebsräte gegen Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit oder gar offenen Rassismus in ihrem Betrieb vorgehen können. Die Mitbestimmungsrechte in personellen und betrieblichen Angelegenheiten bieten dafür gute Voraussetzungen. Zu Ihrer weiteren Information finden Sie hier eine Checkliste, in der die Autorin die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zusammenfasst.