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Im Beitrag »Compliance und Datenschutz« von Jochen Brandt in der AiB 05/2009 haben Sie gelesen, dass Betriebsräte die umfangreichen Verhaltensmaßregeln, die us-amerikanische Unternehmen und Konzernholdings ihren Tochterfirmen vorschreiben, auch zum Vorteil der Beschäftigten nutzen können. Denn die »compliance«, wörtlich übersetzt Fügsamkeit gegenüber Gesetzen und rechtlichen Vorschriften, verlangt nicht nur, Bestechung zu unterlassen, sondern auch, die bestehenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Zu ihrer weiteren Information finden Sie hier den AiB-Fachartikel »Compliance« von Markus Waitschies und Tobias Wolters, veröffentlicht in der AiB 12/2008, im Volltext. |