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Arbeitsrecht im Betrieb

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Schwerpunktheft: Pandemie im Betrieb
Das kann der Betriebsrat für die Beschäftigten tun!
 
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Die Ausgabe 01/2010 von »Arbeitsrecht im Betrieb«, informiert Sie als Schwerpunktheft über alle wichtigen Fragen, mit denen Sie bei einer Grippewelle oder anderen Massenerkrankung im Betrieb konfrontiert werden. Obwohl die Pandemie, die weltweite Ausbreitung des unter dem Namen »Schweinegrippe« bekannt gewordenen H1N1-Grippevirus, mittlerweile zurückzugehen scheint, haben die vergangenen Monate gezeigt: Betriebe, Betriebsräte und Belegschaften müssen sich zukünftig auf breite Erkrankungswellen einstellen. Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten muss natürlich an erster Stelle stehen, wie auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach im Kommentar betont.

Die Betriebsräte sollten sich bereit halten, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber wichtige arbeits- und sozialrechtliche Fragen für alle zu klären. Dazu gehört vor allem, welche Hygiene- und Verhaltensvorschriften im Betrieb zu beachten sind und wann Beschäftigte  mit Erkrankungssymptomen oder erkrankten Kindern der Arbeit fern bleiben können oder müssen.

Zugleich gilt es, durch mitbestimmte Planung die laufende Arbeit aufrecht zu erhalten und nicht zuletzt auch die Funktionsfähigkeit des Betriebsratsgremiums zu sichern. Als rechtliche Grundlage dafür bietet sich eine Betriebsvereinbarung zum Thema Pandemievorbeugung an, für die wir Ihnen in der neuen Ausgabe ein Gestaltungsraster der Hans-Böckler-Stiftung und eine Mustervereinbarung zur Verfügung stellen.

 

 

Redaktion und Verlag von »Arbeitsrecht im Betrieb« wünschen Ihnen frohe und erholsame Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr 2010!

 


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