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Die Ausgabe 02/2010 von »Arbeitsrecht im Betrieb« macht deutlich, dass Gerechtigkeit am Arbeitsplatz auch in Zeiten knapper Kassen kein Luxusgut sein darf: Lesen Sie im Titelbeitrag von Rechtsanwalt Benjamin Biere, in welchen Fragen der Betriebsrat mitbestimmen kann, wenn der Arbeitgeber eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einrichtet. Um den Abbau von Diskriminierungen beim Arbeitslohn geht es in einem weiteren Fachartikel. Im Kommentar mahnt Rechtsanwalt Stefan Bell, Teilzeitbeschäftigte in Sozialplänen nicht zu benachteiligen. Wenn die Zeiten schlechter werden, wächst die Bedeutung der betrieblichen Wirtschaftsausschüsse. Über deren Besetzung muss nach der Wahl in vielen Unternehmen neu entschieden werden. In einem weiteren Beitrag lesen Sie, auf welche Faktoren Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss im Interesse der Beschäftigten achten müssen, wenn ihr Unternehmen sich in einer wirtschatlichen Schieflage befindet. Zur Debatte um die anstehende Reform der Hartz-Gesetze lesen Sie bei uns, was sich bei der Meldepflicht von gekündigten Arbeitnehmern dringend ändern muss.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem Weg in die anstehenden Betriebsratswahlen und empfehlen eine aktive Beteiligung!
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