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Arbeitsrecht im Betrieb

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Kündigung - was nun?
Schwerpunktheft zum Thema Beendigung von Arbeitsverhältnissen
 
  

Jobs schaffen zu wollen durch einen Abbau des Kündigungsschutzes, hat ein kluger Mensch einmal gesagt, das sei so, als wolle man die Zahl der Eheschließungen erhöhen durch eine Lockerung des Scheidungsrechts. Wenn überhaupt lasse sich auf diesem Wege eine Verringerung des Durchschnittsalters der Ehefrauen erwirken. Wie jeder Vergleich, so gelangt auch dieser schnell an seine Grenzen. Dennoch macht er eins deutlich: Ihre Bereitschaft langfristige Vertragsverhältnisse einzugehen, machen die wenigsten Menschen allein davon abhängig, wie leicht sie diese Vertragsverhältnisse wieder lösen können. Vielmehr haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre – jedenfalls was den Kündigungsschutz angeht - gezeigt, dass sich weder die Lockerung noch die Verschärfung der gesetzlichen Regelungen nennenswert auf die Zahl der Vertragsschlüsse auswirken konnte.  

 

Trotz dieser Erkenntnisse hatte sich bereits in der SPD geführten Vorgängerregierung die Ansicht durchgesetzt, dass zur Verbesserung der schlechen Arbeitsmarktsituation eine weitere Drosselung des Kündigungsschutzes erforderlich sei. Die große Koalition schmiedet weitere Pläne in dieser Richtung. Die politischen Diskussionen zum Kündigungsschutz vermitteln dabei nicht selten den Eindruck, die bestehende Gesetzeslage lasse Kündigungen nur in besonderen Ausnahmefällen zu. Die Realität sieht anders aus. Das deutsche Arbeitsrecht kennt zahlreiche Möglichkeiten, um Arbeitsverhältnisse einseitig zu beenden - und die Arbeitgeber machen in diesen Tagen regen Gebrauch davon. Einen Überblick über die gesetzliche Ausgangssituation und den Stand der Diskussion in Bezug auf das »heiße Thema« Kündigungsschutz bietet die aktuelle Ausgabe von »Arbeitsrecht im Betrieb«. Das Juni-Heft hat das Thema Kündigung zum Schwerpunkt und wendet sich dabei wie immer besonders den Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte zu.


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