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Arbeitsrecht im Betrieb

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Schutz vor Diskriminierung - auch am Arbeitsplatz?
»AiB« untersucht die Folgen des Allgemeinen Gleichbehandlungssgesetzes
 
  

Es ist vollbracht. Der Bundestag hat ein Gesetz zum Schutz der Bürger vor Diskriminierung im privaten Rechtsverkehr verabschiedet. Bereits seit drei Jahren ist Deutschland aufgrund von Richtlinien der Europäischen Union zur Schaffung eines solchen Regelwerkes verpflichtet. Die Bundesrepublik ist der letzte Staat der Gemeinschaft, der die Brüssler Vorgaben in nationales Recht umsetzt. Grund für die späte Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), so der endgültige Name der Bestimmung, war ein langer und heftiger Streit zwischen den politischen Lagern. Dabei warf die SPD ihren Gegnern - und späteren Koalitionspartnern - vor, beim Schutz der Bürger vor Benachteiligung nicht entschlossen genug einzuschreiten. Union und FDP warnten angesichts des von den Sozialdemokraten vorgelegten Gesetzentwurfes vor der Schaffung eines bürokratischen Monstrums.

 

Nun hat die Regierung den Streit beigelegt und sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Während der Pulverdampf verfliegt, wird der Blick frei auf die Ergebnisse der langen Redeschlacht. Besonders heftig umstritten war die Frage, ob Gewerkschaften und Betriebsräte ein eigenes Klagerecht erhalten sollten. Dies hätte ihnen die Möglichkeit gegeben, bei Diskriminierung im Arbeitsleben alleine, notfalls sogar gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers, dessen Rechte durchzusetzen. Eine solche so genannte Prozessstandschaft wird es nun aber nicht geben. Arbeitnehmervertreter können nach dem Gesetz nur bei »groben Verstößen« gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen. Die Ansprüche einzelner Mitarbeiter dürfen sie dabei aber nicht geltend machen. Die Regelung ist insoweit an die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes angelehnt, das bereits zuvor eine solche Klagemöglichkeit enthielt.    

 

Ob sich der Zankapfel AGG in der Praxis zu einem Wurfgeschoss entwickeln wird, mit dem die Bürger wirksam gegen Diskriminierung ankämpfen können, lässt sich momentan noch schwer vorhersagen. Nach der von der Union in letzter Minute durchgesetzten Abschwächung des Gesetzes sind Zweifel durchaus angebracht. Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« wird der Frage der praktischen Bedeutung des Gesetzes in den nächsten Monaten intensiv nachgehen. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei wie immer auf den Handlungsmöglichkeiten für die Betriebsräte. Der Hamburger Rechtsanwalt und Antidiskriminierungsexperte Sebastian Busch beschäftigt sich in der aktuellen Ausgabe von »AiB« mit Strategien zur Verhinderung von rassistisch motivierter Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz. Im August bringen wir ein »Spezial« zum Thema AGG, in dem verschiedene Experten das neue Gesetz gründlich durchleuchten und die konkreten Auswirkungen auf die Arbeit im Betriebsrat herausarbeiten werden. Was auch immer die Zukunft an rechtlichen Neuheiten mit sich bringt: »Arbeitsrecht im Betrieb« stellt alle erforderlichen Informationen für Sie bereit.      


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