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Im Jahr 1900 dauerte ein Arbeitstag im Durchschnitt zehn Stunden. Gearbeitet wurde an sechs Tagen in der Woche. Seit dieser Zeit sind die Arbeitszeiten kontinuierlich zurückgegangen. 1919 wurde per Gesetz der 8-Stunden-Tag eingeführt. Mitte der Fünfzigerjahre wurde die Arbeitswoche schrittweise auf fünf Tage verkürzt. Die Entwicklung hin zu kürzeren Arbeitszeiten setzte sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts weiter fort. Im öffentlichen Bewusstsein besonders verankert ist die Forderung der Gewerkschaften nach der 35-Stunden-Woche. Diese wurde Mitte der 1990er Jahre - jedenfalls in den alten Bundesländern - in vielen Tarifverträgen durchgesetzt.
Seit einigen Jahren jedoch scheint sich die Entwicklung wieder umzukehren. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben das Kräfteverhältnis zugunsten der Arbeitgeber verändert. Diese drängen unablässig auf eine stärkere Anpassung der Arbeitszeiten an betriebliche Bedürfnisse. Dabei fordern die Unternehmen nicht immer direkt eine Verlängerung der Arbeitszeiten. Es ist vor allem der Ruf nach mehr Flexibilität, der bei den Arbeitgeberverbänden, in Tarifverhandlungen und auf Betriebsversammlungen immer lauter zu vernehmen ist.
Da die Gestaltung der Arbeitszeiten unter die betriebliche Mitbestimmung fällt, sind die Betriebsräte hier besonders gefordert. Mit dem Verweis auf die internationale Konkurrenz und die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten üben die Unternehmen erheblichen Druck auf die betrieblichen Interessenvertreter aus. Betriebsräte, die in Verhandlungen über die Arbeitszeiten dem Druck der Arbeitgeber nicht schutzlos gegenüber stehen wollen, können auf die Erfahrungen ihrer Kollegen in anderen Unternehmen zurückgreifen. Die November-Ausgabe von »Arbeitsrecht im Betrieb« widmet sich ausschließlich dem Thema Arbeitszeiten. Darin berichtet Dr. Manuela Maschke, die Leiterin des Archivs Betriebliche Vereinbarungen der Hans-Böckler-Stftung, über eine Studie, bei der 63 verschiedene Arbeitszeitvereinbarungen miteinander verglichen wurden. Der Arbeitszeitexperte und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ingo Hamm erläutert in seinen Beiträgen den Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit sowie die praktischen Auswirkungen von Arbeitszeitkonten. Außerdem stand er der aib-web.de-Redaktion in einem Interview zum Thema Vertrauensarbeitszeiten Rede und Antwort.
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