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Das Konzept des »shareholder value« stammt aus der Wirtschaftswissenschaft. Der Wert (value) eines Unternehmens bestimmt sich nach diesem Denkansatz durch den Börsenwert der Anteile, die von den Aktionären (shareholder) gehalten werden. Verschiedene Management-Philosophien haben sich diesen Begriff zu eigen gemacht. In der radikalen Form sehen sich manche Vorstände von Unternehmen nur noch den Interessen der Aktionäre verpflichtet. Selbst das langfristige Wohl des Unternehmens wird den Wünschen der Anleger und den eigenen Vorteilen, die vom kurzfristigen Börsenerfolg des Unternehmens abhängen, untergeordnet. Doch dadurch geht eine wichtige Errungenschaft der modernen sozialen Marktwirtschaft verloren: Das Verständnis von Unternehmensleitung und Belegschaft als einem Team, das gemeinsam am Erfolg des Unternehmens arbeitet, schwindet zusehends. In der Folge verliert das Management auch den Respekt vor den Mitarbeitern des Unternehmens. Diese werden am Ende nur noch als Verfügungsmasse angesehen, auf die im Interesse der Eigenkapitalrendite flexibel verzichtet werden kann.
In der Januar-Ausgabe von »Arbeitsrecht im Betrieb« zeigt Wirtschaftsethiker Dr. Ulrich Thielemann auf, wie das neue »radikale Management« sein Selbstverständnis allein aus dem »shareholder value« bezieht. Dem stellt Kommunikationsforscher Dr. Alfons Matheis im Kommentar das positive Leitbild der »Corporate Citizenship« gegenüber. Seiner Ansicht nach fällt der gesamten Gesellschaft die Aufgabe zu, für gute Sitten in Wirtschaft und Politik zu sorgen. Es ist somit auch Sache der Arbeitnehmer, gegen die im Mannesmann-Prozess angeprangerte Mentalität der Selbstbedienung vorzugehen. Die Mittel dazu haben sie: Eine engagierte Arbeitnehmervertretung kann auf die Unternehmenskultur spürbar Einfluss nehmen. Dr. Werner Altmeyer, Berater für Betriebsräte, schildert in seinem Bericht über die Betriebsräte in europäischen Konzernen gleich mehrere Erfolgsgeschichten. Während in Brüssel immer noch über die Neufassung der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat (EBR) gestritten wird, haben die Betriebsräte in den neu gebildeten Konzernen Europas bereits pragmatisch verhandelt, so dass die Interessen der Arbeitnehmer auch auf europäischer Ebene effektiv vertreten werden können.
Eine Neuerung bietet »aib-web.de«: Ab dieser Ausgabe stehen unseren Lesern die in »Arbeitsrecht im Betrieb« behandelten arbeitsrechtlichen Entscheidungen als Volltext zur Verfügung.
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