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Arbeitsrecht im Betrieb

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Wer muss zahlen?
Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung
 
  

»Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen« sagt ein Sprichwort. Unfälle gehören auch für sorgfältige Arbeitnehmer zum unvermeidbaren Lebensrisiko. Fast ebenso unvermeidbar sind die Kommentare derjenigen, denen solch ein Fehler »bestimmt noch nie« unterlaufen ist. Darauf folgt aber schnell die Frage, wer denn für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Ob eine Kellnerin beim Servieren ein Glas umstößt oder ein Service-Techniker versehentlich einen Großrechner lahm legt – schon kleine Unachtsamkeiten können erhebliche Folgen haben. Und je höher der verursachte Schaden, desto eher wird der Arbeitgeber auf ein Missgeschick nicht nur mit kritischen Worten, sondern mit einer deftigen Schadenersatzforderung reagieren. 

 

In der Februar-Ausgabe von »Arbeitsrecht im Betrieb« erläutert Brent Schwab im Titelbeitrag die Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung. Das betrifft auch die Frage, wie die Haftung in einer Betriebsvereinbarung beschränkt werden kann. Sozialpsychologe Dr. Erhard Tietel beschreibt im Kommentar die »emotionale Zwickmühle« , in die Betriebsräte geraten können, die zwischen Belegschaft und Geschäftsführung agieren müssen. Im Beitrag von Elge Wörner wird an Beispielen gezeigt, wie sich die Zusammenarbeit und die Teambildung im Betriebsrat verbessern können, wenn emotionale Spannungen rechtzeitig erkannt und bereinigt werden. Peter Martin Cox und Gregor Hess zeigen, wie eine Betriebsvereinbarung den Beschäftigten in Notfällen zu einem Anspruch auf Sonderurlaub verhelfen kann. Unsere Reihe zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird mit zwei Beiträgen von Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Däubler und Rechtsanwalt Sebastian Busch fortgesetzt.

 

Wieder bietet Ihnen aib-web.de einige Neuerungen:

In der Rubrik »Aktuelles« finden Sie jetzt regelmäßig aktuelle Neuigkeiten. Im »Linkverzeichnis« haben wir für Sie Interessantes zu arbeitsrechtlichen Themen zusammen gestellt. Für unsere Abonnenten steht das Jahresregister 2006 der »Arbeitsrecht im Betrieb«, das mit dieser Ausgabe ausgeliefert wird, als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Exklusiv für unsere Internetseite beantwortet die Fachautorin und Referatsleiterin beim DGB, Martina Perreng, in einem Interview (hier klicken!) Fragen zur Beschwerdestelle, die nach dem AGG in den Betrieben einzurichten ist.


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