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Arbeitsrecht im Betrieb

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Lächeln rund um die Uhr?
Was die Ladenschlusszeiten für Beschäftigte bedeuten
 
  

Shoppen rund um die Uhr - Eine Aussicht,  die für manche Kunden erstrebenswert sein mag, läßt vielen Beschäftigten das Lächeln auf den Lippen gefrieren. Denn den Versicherungen der Arbeitgeber, die Erweiterung der Öffnungszeiten werde selbstverständlich keine Mehrarbeit bedeuten, mag kaum ein Beschäftigter in den Warenhausketten glauben. Und es gibt Anlass für konkrete Befürchtungen:

Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die Ladenschlusszeiten an die Länder übergegangen. Einige Bundesländer, zum Beispiel Berlin, haben eine weitgehende Liberalisierung der Öffnungszeiten angeordnet, eine Vervielfachung der verkaufsoffenen Sonntage eingeschlossen.

 

In der April-Ausgabe von »Arbeitsrecht im Betrieb«  erklärt Rudolf Buschmann im Titelbeitrag, weshalb längere Ladenöffnungszeiten regelmäßig auch verlängerte Arbeitszeiten bedeuteten, und warum dies dem Schutz von Sonn- und Feiertagen im Grundgesetz und Arbeitszeitrecht widerspricht. Weiter erhalten Sie eine umfassende Auswertung der Betriebsratswahlen im Jahr 2006. Tips für den Umgang mit Unternehmensberatern, deren Votum oft die Grundlage für Stellenstreichungen bildet, erhalten Sie im Trendmonitor. Dort hat Dr. Christof Balkenhol für Sie Beiträge von betroffenen Betriebsräten und Experten zusammengestellt. Inge Böttcher stellt das neue Gesetz zu Elternzeit und Elterngeld vor und erklärt, wie Betriebsräte werdende Eltern bei Elternzeitplänen unterstützen können.

Der Beitrag »Schicksal Standortverlagerung?« zeigt, wie Betriebsräte und Gewerkschaften in Europa grenzüberschreitend gegen Verlagerungspläne in Billiglohngebiete zusammenarbeiten können.

Hier auf AiB-Web.de lesen Sie ein Interview mit der DGB-Juristin Martina Perreng. Sie erläutert die neuen Schadenersatzsansprüche nach dem Alllgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). » zum Interview...

 


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