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Arbeitsrecht im Betrieb

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Urlaub – schönste Zeit im Jahr  
Wie Arbeitnehmer ihre Urlaubsplanung sichern können
 
  

Der Urlaub ist sicher die schönste Zeit im Jahr - deshalb stellt das Urlaubsrecht auch einen der wichtigsten Erfolge der modernen Gewerkschaftsarbeit dar. Unschön wird es im Betrieb, wenn dem Vorgesetzten erst »last minute« einfällt, dass der schon gebuchte Urlaub weniger wichtig ist als die betrieblichen Erfordernisse. Im Titelbeitrag lesen Sie daher nicht nur, wie sich das moderne Urlaubsrecht entwickelt hat, sondern auch, wie der Anspruch im Betrieb durchgesetzt werden kann. Eine Betriebsvereinbarung und die Mitbestimmung bei betrieblichen Urlaubsplänen können dazu verhelfen, dass die Wünsche der Belegschaft besser berücksichtigt werden. Fast noch wichtiger ist die Mitbestimmung im personellen Bereich: Ein Beitrag beschäftigt sich mit der gesetzlichen Wochenfrist und der Dreitagesfrist bei außerordentlichen Kündigungen, innerhalb derer der Betriebsrat versuchen kann, den Arbeitsplatz des Betroffenen retten. Ganz praktisch schildert das Marion Müller, die mit »Haltet den Dieb!« ihre Reihe um die Betriesbsräte Alma A. und Udo U. fortsetzt. Im Kommentar begründet Wolfram Wassermann, warum er die Betriebsräte kleiner und mittlerer Unternehmen als »Schulen der Mitbestimmung« für unverzichtbar hält. Ein weiterer Aufsatz erläutert die Rechte des Arbeitnehmers gegenüber Abmahnungen und vom Arbeitgeber verhängten Betriebsbußen vor, und was der Betriebsrat für die Beschäftigten erreichen kann.

 

Im Rechtsprechungsteil der aktuellen Ausgabe bespricht außerdem der Hamburger Rechtsanwalt und Antidiskriminierungsexperte Sebastian Busch eine der ersten Gerichtsentscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Erstmalig wird in diesem Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück festgestellt, dass das AGG entgegen den Ausnahmebestimmungen des Gesetzes auch auf Kündigungen anwendbar ist. Den kompletten Urteilstext zu der AiB bearbeiteten Entscheidung finden Sie wie immer hier auf www.aib-web.de .  


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