Es geht um die Rückkehr eines für längere Zeit erkrankten Arbeitnehmers an den Arbeitsplatz und eine Nachzahlung des Lohns, die er wegen seiner verzögerten Weiterbeschäftigung beansprucht. Der 1960 geborene Beschäftigte war seit 1981 bei seiner Arbeitgeberin, einer Volksbank, zunächst als Auszubildender und ab 1984 als Angestellter beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag von 1983 enthält keine präzisen Tätigkeitsbeschreibungen. Er war zuletzt im Private Banking als Vermögensspezialist mit einem Bruttogehalt von 5.730,88 Euro tätig. Im Oktober 2020 erkrankte er für längere Zeit. Als Ursache gab er die belastende Situation am Arbeitsplatz an: Leistungsdruck, Zahlenstress und das Fehlen von Unterstützung seien an der Tagesordnung.
Nach seiner Genesung war zunächst unklar, ob und wie er weiterbeschäftigt werden sollte. Der Mitarbeiter ist aufgrund seines Lebensalters und seiner Beschäftigungsdauer tariflich vor ordentlichen Kündigungen geschützt. Er bot sich ab dem 12.4.2022 für verschiedene Tätigkeiten an, die der Arbeitgeber mit Blick auf seine Erkrankung ablehnte. Ab Juli 2022 wurde er schließlich auf einem anderen Arbeitsplatz im Bereich Firmenkunden eingesetzt. Der Arbeitnehmer war der Auffassung, der Arbeitgeber hätte ihn schon früher seinen Vorschlägen entsprechend beschäftigen können Er verlangt eine Nachzahlung seiner Vergütung für die Zeit vom 12.4.2022 bis 15.7.2022, rund 17.600 Euro zuzüglich Zinsen.