Die Klage auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 1.362,60 Euro brutto hatte vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf anders als vor dem Arbeitsgericht Erfolg. Ausschlaggebend war die Vernehmung der behandelnden Ärztin, die die Krankschreibung wegen Spannungskopfschmerzes in Folge eines Konflikts am Arbeitsplatz im fraglichen Zeitraum begründete.
Für die korrekt erfolgte Krankschreibung sprach, dass die extremen Kopfschmerzen des Klägers nicht erstmalig aufgetreten, sondern bereits einen Monat und ein Jahr zuvor von anderen Ärzten der Gemeinschaftspraxis diagnostiziert worden waren. Dies erfolgte im ersten Fall unabhängig von einer Belastungssituation am Arbeitsplatz, sondern aufgrund familiärer Schwierigkeiten.
Die Ärztin konnte zudem die Dauer der Krankschreibung plausibel erklären. Sie hielt zwei Wochen im Hinblick auf den Konflikt am Arbeitsplatz für angemessen. Die Dauer der Ktrankschreibung war zudem nicht auf Bitten des Patienten erfolgt, sondern aus eigener Initiative der Ärztin.
Schließlich hat das Gericht die langjährige Erfahrung der Ärztin gewürdigt. Insgesamt war das Gericht auch nach der persönlichen Anhörung des Klägers und unter Würdigung des Umstandes, dass Kopfschmerzen schwer nachzuweisen sind, sowie aufgrund der Aussage der Ärztin unter Berücksichtigung der Gesamtumstände überzeugt, dass der Kläger tatsächlich im fraglichen Zeitraum arbeitsunfähig war.
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