Die europäische KI-Verordnung (AI Act, in Kraft getreten im August 2024) hat erstmals einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU geschaffen, die schrittweise eingeführt werden. Sie folgt einem risikobasierten Ansatz: Je größer die möglichen Auswirkungen eines KI-Systems auf die Sicherheit oder die Grundrechte, desto strenger die Vorgaben.
Besonders wichtig sind die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme. Als solche gelten KI-Anwendungen, die erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Menschen haben können. Dazu zählen auch KI-Anwendungen im Personalbereich, etwa bei der Bewerberauswahl oder bei Personalentscheidungen. Solche Systeme bleiben zulässig, müssen aber strenge Anforderungen erfüllen. Wesentliche Personalentscheidungen dürfen niemals nur einer KI überlassen bleiben.
Diese Vorschriften sollen ab dem 2. August 2026 gelten. Auf EU-Ebene wird jedoch eine Verschiebung für viele Hochrisiko-Systeme bis Ende 2027 vorbereitet.