Digitaler Strukturwandel

Jede(r) ist ersetzbar – oder?

Das Gespenst der Automatisierung geht um und erschreckt Beschäftigte wie Betriebsräte. Nur wer genau hinsieht, erkennt, wie begründet die Furcht vor KI und Co im Einzelfall ist. Der Job-Futuromat des IAB bringt Licht ins Dunkel. 

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„Ich weiß auch nicht, wie’s ohne Sie hier weiter geh’n soll, doch woll’n wir das ab nächsten Ersten mal probier’n.“ Udo Jürgens hatte wohl kaum Maschinen oder gar Künstliche Intelligenz im Sinn, als er 1981 „Vielen Dank für die Blumen“ sang. Der Satz fühlt sich jedoch für viele Beschäftigte näher denn je an. Kaum eine Frage stellten sie sich in den letzten Jahren häufiger als diese: Kann mein Job automatisiert werden – und ich durch Maschinen und Algorithmen ersetzt?

Was zur Folge hat, dass auch Betriebsräte nicht an dem Thema vorbeikommen, und zwar über die konkreten, unmittelbaren Fragen etwa zur Mitbestimmung beim KI-Einsatz hinaus. Zumal das rasante Tempo der technischen Entwicklung die Befürchtungen in den Belegschaften vor dem Jobverlust ebenso befeuert wie die schwache Konjunktur und die Krise der Industrie.

Was also können Betriebsräte der Maschinisierung entgegensetzen? Wissen und Argumente, was sonst? Denn so schwer bestreitbar das Einsatzpotenzial neuer Technologien etwa bei repetitiven Tätigkeiten ist: Sie machen längst nicht jede Tätigkeit und noch weniger jeden Beruf ersetzbar – von den Beschäftigten ganz zu schweigen. Wer KI und Automatisierung nicht als Bedrohungen sieht, die es abzuwehren gilt, sondern gezielt Informationen zu ihren Möglichkeiten und Grenzen sammelt, hat gute Karten, den Wandel mitzugestalten und die negativen Folgen für die Belegschaft zu beschränken. 

Assistent der Technikfolgenabschätzung

Ein Tool, das solches Wissen und solche Argumente liefert, ist der Job-Futuromat des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der was? Der Job-Futuromat zeigt für rund 4.000 Berufe an, ob und wenn ja in welchem Umfang sie von einem Computer oder einer computergesteuerten Maschine vollautomatisch erledigt werden könnten. Dazu liefert er Informationen zum jeweiligen Qualifizierungsbedarf, der möglichen Umgestaltung von Arbeitsplätzen und zur Beteiligung bei der Einführung neuer Technik. 

Der Job-Futuromat wurde bereits vor zehn Jahren entwickelt und durchlief seither mehrere Evolutionsstufen. Im Februar ist eine überarbeitete Version an den Start gegangen. Unter anderem wurde ein Chatbot eingeführt, der Nutzer*innen durch das Tool leitet. Auch sind nun weitere, sehr individuelle Anpassungen möglich, etwa die schwächere oder stärkere Gewichtung bestimmter Kerntätigkeiten.

Zwischenmenschliches bleibt hoch im Kurs

Zu den Berufen mit einem niedrigen Substituierbarkeitspotenzial zählen soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe. Das wird am Beispiel von Pflegefachmännern und -frauen deutlich: Gleich 19 Kernkompetenzen zählen dem Job-Futuromat zufolge zum Berufsbild, darunter die Angehörigenberatung, die Patientenbetreuung und der Stationsdienst. Nichts, was eine Maschine leisten kann – und wenn sie es einmal können sollte, wäre zu fragen, wer das will. 

Gleichwohl liegt die Automatisierbarkeit der Tätigkeit von Pflegefachkräften nicht bei null, sondern bei elf Prozent. Die Praxishygiene beispielsweise ist durchaus automatisierbar, man denke nur an die maschinelle Desinfektion von Arbeitsgeräten. Auch die Pflegedokumentation kann eine Software übernehmen. Hier kann die Automatisierung ihr Versprechen einlösen, Beschäftigte von Routineaufgaben zu befreien und ihnen damit mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben verschaffen.

Interessanter wird der Vergleich mit einem Fertigungsberuf, beispielsweise einem Metallbearbeiter, der Bauteile herstellt. Biegen, pressen, nieten, bohren, fräsen. Maschinen beherrschen das längst, sogar präziser. Die Automatisierungsquote für diesen Beruf liegt laut Job-Futuromat bei satten 100 Prozent. Dennoch waren Ende 2024 noch 125.135 Fachkräfte in der Metallbearbeitung tätig. Seit 2012 ging die Zahl nur um 0,8 Prozent zurück. Wie kann das sein?

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Status quo erfassen und Schlüsse ziehen

Hier lohnt ein detaillierterer Blick in die Arbeitsmarkstatistiken: Zunächst einmal stieg die Quote über alle Berufe hinweg im gleichen Zeitraum um 18,6 Prozent. Dort nahm die Beschäftigung also zu, in genannten Berufsbild der Metallbearbeitung stagnierte sie. Wäre die Entwicklung dort dem allgemeinen Trend gefolgt, hätten es schon 2022 knapp 150.000 Beschäftigte sein müssen. Auch solche Zahlen gibt das Tool aus. Diese zeigt, dass Metallbearbeiter durchaus mit dem Wandel der Arbeitswelt zu tun haben, sich die Zahl der in diesem Beruf Tätigen bisher aber kaum verändert.

Einen weiteren Anhaltspunkt liefert der Job-Futuromat in Form der Auswertung von Stellenanzeigen der Berufsgruppe. Sie gibt Aufschluss über besonders nachgefragte Fähigkeiten von Metallbearbeitern – und damit erste Hinweise, wie eine berufliche Weiterbildung aussehen könnte. Bei den fachlichen Kompetenzen steht Erwartbares wie Maschinenführung oder technisches Verständnis. Besonders nachgefragte überfachliche Kompetenzen sind Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Eigenverantwortung, Gewissenhaftigkeit und Einsatzbereitschaft. Sie spielen auch in vielen anderen Berufsfeldern eine wichtige Rolle.

Für Betriebsräte besonders interessant sind die weiterführenden Links zu den jeweiligen Berufsbildern. Denn hier verlinkt der Job-Futuromat direkt zu geeigneten Anpassungs- und relevanten Aufstiegsweiterbildungen bei der Bundesagentur für Arbeit (als deren Forschungseinrichtung das IAB fungiert). Metallbearbeitern steht beispielsweise eine Weiterbildung zur CNC-Fachkraft offen. Diese Berufsgruppe programmiert Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen für die automatisierte Fertigung. So können  Metallbearbeiter ihr Know-how nutzen und gleichzeitig die Digitalisierung mitgestalten – wobei, auch das gehört zur Wahrheit, das häufig leichter gesagt als getan ist.

Die Möglichkeiten und das Kleingedruckte

Die beiden Beispielberufe zeigen, was der Job-Futuromat ermöglicht: Betriebsräte können sich anhand der konkret aufgeführten Tätigkeiten und Kernkompetenzen für nahezu jedes Berufsbild gut auf das vorbereiten, was die Technisierung in ihren Betrieben bewirken mag. Mehr noch, sie können eigene Vorschläge und Forderungen fachlich unterfüttern. Oder, sofern nötig, fundiertere Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, wenn Arbeitsplätze „wegen der Digitalisierung“ abgebaut werden sollen.

Der Job-Futuromat ist ein hilfreiches Tool – mit Einschränkungen, deren man sich bei der Nutzung bewusst sein sollte. Das betrifft vor allem die Aktualität. Die Auswirkung der technischen Weiterentwicklung auf die Substituierbarkeit von Berufen wird nur alle drei bis vier Jahre von Grund auf neu bewertet – das durchaus umfangreiche Update im Februar ändert daran nichts. Die nächste grundlegende Aktualisierung soll Ende dieses Jahres erfolgen. Das heißt, dass sich derzeit alle Angaben zur Automatisierbarkeit noch auf den technischen Stand im Jahr 2022 beziehen. In der IT- und KI-Welt hat sich seitdem enorm viel verändert.

Auch deshalb lässt sich zudem trefflich über manche Ergebnisse diskutieren, Beispiel: Steuerfachangestellte. Der Beruf galt laut Job-Futuromat lange als zu 100 Prozent automatisierbar. Die ohnehin nicht einfache Suche der Kanzleien nach neuen Auszubildenden wurde dadurch nicht leichter. 

Davon abgesehen verwies die Bundessteuerberaterkammer gegenüber dem IAB auf eine neue, im Jahr 2023 in Kraft getretene Ausbildungsordnung und drängte darauf, das Berufsbild vor der nächsten Aktualisierung des Tools neu zu bewerten. Und tatsächlich: Inzwischen gibt der Job-Futuromat die Automatisierbarkeit der Steuerberatung nur noch mit 50 Prozent an. Was wiederum zeigt: Auch Zukunftstechnologie hat ihre Grenzen.

Wie sieht es mit den Jobs in Eurem Betrieb aus? Probiert es aus: Hier geht’s zum Job-Futuromat.

Autor des Artikels

Autorenbild David Schahinian

David Schahinian

Der freie Journalist David Schahinian arbeitet seit 2010 für Tageszeitungen, Fachverlage, Verbände und Unternehmen. Er berichtet vorwiegend über Technik- und Personalthemen sowie über Betriebsratsarbeit und Arbeitsrecht.

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