Die beiden Beispielberufe zeigen, was der Job-Futuromat ermöglicht: Betriebsräte können sich anhand der konkret aufgeführten Tätigkeiten und Kernkompetenzen für nahezu jedes Berufsbild gut auf das vorbereiten, was die Technisierung in ihren Betrieben bewirken mag. Mehr noch, sie können eigene Vorschläge und Forderungen fachlich unterfüttern. Oder, sofern nötig, fundiertere Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, wenn Arbeitsplätze „wegen der Digitalisierung“ abgebaut werden sollen.
Der Job-Futuromat ist ein hilfreiches Tool – mit Einschränkungen, deren man sich bei der Nutzung bewusst sein sollte. Das betrifft vor allem die Aktualität. Die Auswirkung der technischen Weiterentwicklung auf die Substituierbarkeit von Berufen wird nur alle drei bis vier Jahre von Grund auf neu bewertet – das durchaus umfangreiche Update im Februar ändert daran nichts. Die nächste grundlegende Aktualisierung soll Ende dieses Jahres erfolgen. Das heißt, dass sich derzeit alle Angaben zur Automatisierbarkeit noch auf den technischen Stand im Jahr 2022 beziehen. In der IT- und KI-Welt hat sich seitdem enorm viel verändert.
Auch deshalb lässt sich zudem trefflich über manche Ergebnisse diskutieren, Beispiel: Steuerfachangestellte. Der Beruf galt laut Job-Futuromat lange als zu 100 Prozent automatisierbar. Die ohnehin nicht einfache Suche der Kanzleien nach neuen Auszubildenden wurde dadurch nicht leichter.
Davon abgesehen verwies die Bundessteuerberaterkammer gegenüber dem IAB auf eine neue, im Jahr 2023 in Kraft getretene Ausbildungsordnung und drängte darauf, das Berufsbild vor der nächsten Aktualisierung des Tools neu zu bewerten. Und tatsächlich: Inzwischen gibt der Job-Futuromat die Automatisierbarkeit der Steuerberatung nur noch mit 50 Prozent an. Was wiederum zeigt: Auch Zukunftstechnologie hat ihre Grenzen.
Wie sieht es mit den Jobs in Eurem Betrieb aus? Probiert es aus: Hier geht’s zum Job-Futuromat.