Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) umfasst die Personalakte alle Unterlagen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beschäftigten betreffen und in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
In der Praxis betrifft dies sämtliche Dokumente, die der Arbeitgeber vor und während des Arbeitsverhältnisses über die Beschäftigten führt. Dazu gehören unter anderem Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge, Personalfragebögen, Beurteilungen, Abmahnungen, Krankheitsbescheinigungen sowie Aufzeichnungen über Gehaltsveränderungen. Entscheidend ist nicht die äußere Form oder der Ablageort, sondern allein der sachliche Bezug zum Arbeitsverhältnis. Ziel der Personalakte ist es, ein vollständiges, sorgfältiges und wahrheitsgemäßes Bild der Beschäftigten zu dokumentieren.