Klimaschutz rechnet sich: Diese Erkenntnis (die auch eine im Auftrag des WWF erstellte aktuelle Analyse Forums Ökologische Marktwirtschaft bestätigt), ist auch für Unternehmen und in der Folge für Gewerkschaften und Betriebsräte von Belang. Zumal in der EU ab 2027 das Emission Trading System 2 (ETS 2) gilt, für dessen Einführung in Deutschland der Gesetzgeber im März 2025 das Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) novelliert hat.
Nach drei Jahren des Übergangs wird das ETS 2 das nationale Emissionshandelssystem (EHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ablösen; es ergänzt dabei das für energieintensive Industrieanlagen, Kraftwerke sowie die Luft- und die Seefahrt geltende ETS 1. Wie das bisherige nationale System und anders als das ETS 1 verpflichtet das ETS 2 die „Inverkehrbringer“ von Brennstoffen (etwa Gas- und Kohleversorger und Mineralölunternehmen) zum Erwerb von Emissionszertifikaten, nicht die Emittenten – an die allerdings die Kosten für den Erwerb weitergegeben werden können und sollen.
Das ETS 2 wird auf den Gebäudesektor, den Straßenverkehr sowie einige spezifische Sektoren wie die Energiewirtschaft, das verarbeitende Gewerbe und den Bau angewandt. Da es anders als das nationale EHS weder Festpreise noch die Zuteilung kostenloser Zertifikate vorsieht und die Zahl der ausgegebenen Zertifikate künftig Jahr für Jahr sinken soll, könnten die dann marktgesteuerten Preise für energiesteuerpflichtige Brennstoffe in den genannten Sektoren steigen - und folglich die Emissionen sinken. Das Ziel der EU sind minus 43 % im Gebäude- und im Verkehrssektor und minus 42 % in den anderen Sektoren bis 2030.