In einer Pressemitteilung unterstreicht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Dringlichkeit einer solchen Regelung: „Wir erfahren regelmäßig von Versuchen einiger Arbeitgeber, Betriebsratswahlen zu behindern oder die Arbeit gewählter Gremien gezielt zu stören“, heißt es dort. Dies sei nach dem Betriebsverfassungsgesetz illegal und könne mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. In der Praxis müssten Arbeitgeber jedoch kaum Konsequenzen fürchten. Im Gegenteil: Die Behinderung von Betriebsratsarbeit werde in Unternehmenskreisen immer beliebter und von spezialisierten Anwaltskanzleien unterstützt.
Außerdem fordert ver.di einen besseren Kündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl überhaupt erst anstoßen. Ein Bestandteil dieser Forderung ist die Einrichtung spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften, damit Verfahren gegen arbeitgeberseitiges „Betriebsrats-Bashing“ schneller und effektiver bearbeitet werden als bisher der Fall.
Eine Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hatte bereits 2023 gezeigt, dass Arbeitgeber mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten behindern, indem sie Kandidat*innen einschüchtern, mit Kündigung drohen oder die Bestellung eines Wahlvorstands erschweren. „In beinahe der Hälfte aller Fälle, in denen sich der Arbeitgeber der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats entgegenstellt, findet diese am Ende nicht statt“, stellte das WSI schon damals fest.