Tarifbindung lässt zu wünschen übrig
In Deutschland arbeiten nur 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen. Ein konkreter Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung fehlt, obwohl die Frist dafür bereits Ende 2025 abgelaufen ist.
In Deutschland arbeiten nur 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen. Ein konkreter Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung fehlt, obwohl die Frist dafür bereits Ende 2025 abgelaufen ist.

Die im Herbst 2022 verabschiedete Mindestlohnrichtlinie sieht einen solchen Aktionsplan vor, wenn die Quote in einem Mitgliedsland unter 80 Prozent liegt. Das trifft auf 18 der 27 EU-Staaten zu. Zwölf Staaten sind dieser Pflicht mittlerweile nachgekommen – Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Slowenien, Ungarn und Zypern noch nicht. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Untätigkeit hierzulande verwundert, weil im Koalitionsvertrag von Union und SPD doch klipp und klar steht: „Unser Ziel ist eine höhere Tarifbindung.“ Allerdings scheinen die Positionen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bislang weitgehend unvereinbar. Selbst in der Koalition gebe es keinen Konsens, berichten die WSI-Autoren. Dabei sei offensichtlich, dass bislang vorgesehene oder beschlossene Maßnahmen wie das Bundestariftreuegesetz nicht ausreichen würden, um die Tarifbindung in Deutschland wieder nachhaltig zu steigern.
Bei der Analyse der geplanter Maßnahmen anderer EU-Mitgliedsstaaten kamen die Studienautoren überdies zu einem ernüchternden Ergebnis: „Viele nationale Aktionspläne enthalten kaum mehr als Absichtserklärungen“, schreiben WSI-Experte Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut ETUI. Zu diesen „weichen“ Maßnahmen zählen sie den Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, neue Forschungsprojekte zu Tarifverhandlungen oder die Verbesserung der Datengrundlage für die Berechnung der Tarifbindung.
Es gibt wirkungsvollere Mittel und Wege, etwa die stärkere finanzielle Förderung von Branchentarifverhandlungen, wie sie Tschechien plant. Griechenland hat sich zum Ziel gesetzt, die Allgemeinverbindlicherklärung zu erleichtern und Schlichtungsverfahren zu beschleunigen. Rumänien und die Slowakei wollen die Handlungsfähigkeit von Aufsichtsbehörden stärken. Lediglich fünf Mitgliedsländer wollen die Umsetzung des Aktionsplans von einem sogenannten tripartistischen Gremium, also von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und dem Staat gemeinsam, begleiten lassen.
Es gibt auch EU-Staaten, die keinen Aktionsplan vorlegen müssen, weil sie eine Tarifbindungsquote von mehr als 80 Prozent vorweisen können: Das sind Italien, Belgien, Österreich, Frankreich, Spanien, Finnland, Schweden, Portugal und Dänemark. „Sie verfügen alle über ein sektorales Tarifvertragssystem mit Branchentarifverhandlungen als der wichtigsten Verhandlungsebene“, heben Schulten und Müller hervor. Darüber hinaus gebe es dort umfangreiche staatliche Regelungen zur Unterstützung der Tarifvertragssysteme.
Die Studie „Nationale Aktionspläne zur Förderung der Tarifverhandlungen in Europa“ kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.