Studie

Mit dem Fachkräftemangel steigt der Fortbildungsbedarf

Vielen Beschäftigten in Engpassberufen fehlen grundlegende Kompetenzen – jedenfalls dann, wenn diese Berufe eine Berufsausbildung voraussetzen. Das ergibt sich aus einer Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. 

Der Begriff „Engpassberufe“ (oder auch Mangelberufe) bezeichnet Berufe, in denen Unternehmen erheblich mehr Arbeitskräfte suchen als in diesem Beruf gerade verfügbar sind. Eine Analyse (siehe Textende) des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt nun, dass es vielen Beschäftigten in diesen Berufen an grundlegenden Kompetenzen mangelt, etwa im Lesen. Das gilt in besonderem Maße für Engpassberufe, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern.

Dass in Engpassberufen tendenziell häufiger nur eingeschränkt kompetente Menschen arbeiten als in anderen, überrascht prinzipiell nicht. Denn Arbeitgeber, die entsprechendes Personal suchen, stecken in einem Dilemma: Entweder sie besetzen offene Stellen mangels passender Bewerbungen gar nicht. Oder sie besetzen sie eben mit Personen, deren Fähigkeiten den Anforderungen ihres Berufs nicht vollständig entsprechen.  

Je höher das Qualifikationsniveau, desto kleiner die Lücken

Für die Analyse zog das BiB Daten der Erwachsenenkohorte des Nationalen Bildungspanels heran, und zwar die abhängig Beschäftigter im Alter zwischen 35 und 65 Jahren, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiteten. Konkret zeigten 33,5 % der Beschäftigten in Ausbildungs-Engpassberufen Schwächen beim Lesen, 34,9 % hatten Probleme im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien. In vergleichbaren Berufen ohne Engpass lagen diese Werte mit 27,2 % beziehungsweise 24,6 % deutlich niedriger.

Und Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil: Da in den kommenden Jahren viele Beschäftigte in Engpassberufen aus dem Erwerbsleben ausscheiden, „könnten die Engpässe weiter zunehmen und Kompetenzlücken an Bedeutung gewinnen“, schreibt Dr. Stephan Bischof, wissenschaftlicher Mitarbeiter im BiB und Autor der Analyse.

Diese ergab weiter, dass die Situation in Berufen mit höherer Qualifikation eine andere ist. Hier waren die Unterschiede in den Kompetenzlücken zwischen Engpassberufen und Nichtengpassberufen nur gering und statistisch nicht signifikant. Das kann Bischof zufolge verschiedene Gründe haben. Möglicherweise können Arbeitgeber bei Berufen mit Ausbildung eher Kompromisse eingehen als bei Höherqualifizierten; auch könnten die Zugangswege zu Berufen mit Ausbildung offener sein als zu Berufen mit höherer Qualifikation.

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Weiterbildung entscheidet – der BR ist gefragt

Wo es Beschäftigten an grundlegenden Kompetenzen mangelt, kann niemand zufrieden sein. Während der Arbeitgeber das Risiko geringerer Effizienz und Produktivität in Kauf nimmt, müssen die Kolleg*innen der Betroffenen mit mehr Fragen und auch mehr Arbeit rechnen. „Die Beschäftigten wiederum berichten in diesem Zusammenhang häufiger von Überforderung, erhöhtem Stress und geringerer Arbeitszufriedenheit“, betont Stephan Bischof. Daher sei es wichtig, mehr qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.

Das ist leichter gesagt als getan. Bischof rät zu einer Stärkung der beruflichen Ausbildung in besonders betroffenen Bereichen. Schnellere Erfolge dürfte allerdings die gezielte Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen und der Ausbau entsprechender Angebote durch den Arbeitgeber bringen.

Zwar ist eine hundertprozentige Passung zwischen den Anforderungsprofilen von Arbeitsplätzen und den Kompetenzen der Beschäftigten nicht realistisch. Auf jeden Fall aber sollten Betriebe auf eine Annäherung hinwirken. Denn vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines rückläufigen Erwerbspersonenpotenzials ist laut Bericht davon auszugehen, dass sich bestehende Arbeitskräfteengpässe und damit einhergehende Passungsprobleme weiter verschärfen. Und eine bessere Lösung für das oben beschriebene Dilemma wird es kaum geben.

Für Betriebsräte bieten sich unter dem Aspekt Weiterbildung gute Möglichkeiten der Einflussnahme auf die für Unternehmen als auch Beschäftigte schwierige Situation. So verpflichtet das Betriebsverfassungsgesetz Arbeitgeber und Betriebsrat, die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern: „Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des Betriebsrats den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und mit ihm Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer des Betriebs zu beraten. Hierzu kann der Betriebsrat Vorschläge machen.“ (BetrVG, § 96, Abs.1

Konkret können das beispielsweise Vorschläge zu Schulungen oder Seminaren in Themenbereichen sein, in denen Nachholbedarf besteht. Darüber hinaus kann der Betriebsrat individuelle Beratungsangebote für Mitarbeiter*innen organisieren, etwa Kompetenzchecks oder eine Laufbahnberatung. Auf lange Sicht hilft zudem ein gemeinsam mit dem Arbeitgeber abgestimmter betrieblicher Bildungsplan, Kompetenzlücken abzubauen.

Zur Studie des BiB geht es hier: BiB – Pressemitteilungen – BiB.Aktuell 3/2026
 

Autor des Artikels

Autorenbild David Schahinian

David Schahinian

Der freie Journalist David Schahinian arbeitet seit 2010 für Tageszeitungen, Fachverlage, Verbände und Unternehmen. Er berichtet vorwiegend über Technik- und Personalthemen sowie über Betriebsratsarbeit und Arbeitsrecht.

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