Kolumne: Der Zweifelsfall
Das Kreuz mit dem Stern
Ist das nicht seltsam? Gendern soll sprachlich jede und jeden einbeziehen, spaltet die Menschen aber stärker als vieles andere. Manche Beschäftigten führt es sogar vor Gericht. Denn Gendersprache zu verweigern, ist in der Regel kein Kündigungsgrund.
8. Mai 2026