Kolumne: Der Zweifelsfall

Dieser Job lässt ihn nicht los

Auf der Arbeit tagein, tagaus mit Leichen konfrontiert zu sein, kann tiefe Spuren in der Seele hinterlassen. Schon klar: Augen auf bei der Berufswahl. Aber es ist hart, diese im Einsatz für die Allgemeinheit erlittenen Spuren nicht kompensiert zu sehen.

Es gibt Berufe, die jede(r) als wichtig erachtet – bei denen die meisten Menschen aber doch heilfroh sind, dass sie die Arbeit nicht selbst machen müssen. Leichenumbetter beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zählt sicherlich dazu. Ziel der humanitären Organisation mit etwa 500 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen ist es, im Auftrag der Bundesregierung Kriegstote im Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen. 

Zwölf Jahre lang, von 1993 bis 2005, führte ein Mann für den Volksbund Exhumierungen und Identifizierungen von Kriegstoten in Mittel- und Osteuropa durch. In der Folge litt und leidet er unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), derentwegen er immer wieder um Entschädigung gestritten hat, auch vor Gericht. Doch dazu später.

Um ein besseres Bild dieses seltenen rechtlichen Zweifelsfalls zu vermitteln, fassen wir die Schilderungen seiner Arbeit kurz zusammen. Zart besaitete Gemüter springen direkt zum übernächsten Absatz. Seine Aufgabe sei es gewesen, Gräber zu suchen und Gebeine mithilfe von Schaufel und Bagger zu bergen, führte der Leichenumbetter vor Gericht aus. Er sei auch für die Bestimmung von Alter und Geschlecht und, sofern möglich, der Todesursache verantwortlich gewesen. Hierfür sei er von seinem Arbeitgeber entsprechend ausgebildet worden. 

Auch hätten die Toten protokolliert und fotodokumentiert werden müssen. Auf dem Balkan, gab er weiter zu Protokoll, sei er bei der Exhumierung von Massengräbern teilweise auf getötete Einheimische gestoßen, mit denen er ein Jahr zuvor noch zusammengearbeitet habe. Bis heute leide er unter Flashbacks, die teilweise allein durch Gerüche ausgelöst würden.

PTBS ist offiziell keine Berufskrankheit

Leichenumbetter ist kein Ausbildungsberuf. Meistens finden Quereinsteiger oder Personen aus verwandten Berufen den Weg in diese Profession. So war es auch hier: Der Kläger ist – tatsächlich! – gelernter Zerspanungsfacharbeiter und arbeitete auch als Berufsfeuerwehrmann. Doch seine Tätigkeit als Leichenumbetter machte ihn krank. Von 2005 an war er aufgrund der PTBS arbeitsunfähig, seine Beschäftigung als Umbetter endete 2008 (und nach Anhörung auch des Betriebsrats) mit einem Vergleich. Seit 2011 bezieht er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Er ist anerkannter Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 60.

Der Mann versucht – mit Unterbrechungen – seit 18 Jahren, von der Berufsgenossenschaft sein Leiden als Wie-Berufskrankheit einstufen zu lassen. Dafür gibt es klare Regeln und Vorgaben. Die PTBS steht bislang nicht auf der Liste der Berufskrankheiten. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Erkrankung trotzdem wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, wenn neue medizinische Erkenntnisse belegen, dass eine bestimmte Personengruppe durch ihre Arbeit einem deutlich erhöhten Risiko für diese Erkrankung ausgesetzt ist als die restliche Bevölkerung. 

Ein mühsam erkämpfter Teilerfolg

Die Berufsgruppe der Leichenumbetter ist allerdings zu klein, um belastbare Studien zu ihren spezifischen Belastungen und deren Folgen zu finden. Es gibt keine offiziellen Statistiken, wie viele Menschen ihr in Deutschland angehören – mehr als eine dreistellige Zahl werden es nicht sein. Und Studien zu eventuell vergleichbaren Berufen wie Pathologe oder Rettungssanitäterin sind nicht ohne Weiteres auf Leichenumbetter übertragbar.

Das Sozialgericht Potsdam (Az.: S 12 U 79/17 vom 24.10.2019) und auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 21 U 231/19 vom 27.04.2023) wiesen die Klage ab. Im März dieses Jahres erzielte der Mann dann aber doch noch einen Teilerfolg. Das Bundessozialgericht verwies den Fall an die Vorinstanz zurück: Ob Leichenumbetter ein erhöhtes Risiko von Belastungen mit traumatisierenden Ereignissen als die übrige Bevölkerung haben und diese Ursache einer PTBS sein können, müsse nach den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft erneut festzustellen sein. 

Der Kölner Express verkürzte das anschließend so: „Die Richter in Kassel kritisierten, dass die Vorinstanz nicht tief genug gegraben habe.“ Über Geschmack lässt sich bekanntlich (nicht) streiten.

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Autor des Artikels

Autorenbild David Schahinian

David Schahinian

Der freie Journalist David Schahinian arbeitet seit 2010 für Tageszeitungen, Fachverlage, Verbände und Unternehmen. Er berichtet vorwiegend über Technik- und Personalthemen sowie über Betriebsratsarbeit und Arbeitsrecht.

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