Es gibt Berufe, die jede(r) als wichtig erachtet – bei denen die meisten Menschen aber doch heilfroh sind, dass sie die Arbeit nicht selbst machen müssen. Leichenumbetter beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zählt sicherlich dazu. Ziel der humanitären Organisation mit etwa 500 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen ist es, im Auftrag der Bundesregierung Kriegstote im Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen.
Zwölf Jahre lang, von 1993 bis 2005, führte ein Mann für den Volksbund Exhumierungen und Identifizierungen von Kriegstoten in Mittel- und Osteuropa durch. In der Folge litt und leidet er unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), derentwegen er immer wieder um Entschädigung gestritten hat, auch vor Gericht. Doch dazu später.
Um ein besseres Bild dieses seltenen rechtlichen Zweifelsfalls zu vermitteln, fassen wir die Schilderungen seiner Arbeit kurz zusammen. Zart besaitete Gemüter springen direkt zum übernächsten Absatz. Seine Aufgabe sei es gewesen, Gräber zu suchen und Gebeine mithilfe von Schaufel und Bagger zu bergen, führte der Leichenumbetter vor Gericht aus. Er sei auch für die Bestimmung von Alter und Geschlecht und, sofern möglich, der Todesursache verantwortlich gewesen. Hierfür sei er von seinem Arbeitgeber entsprechend ausgebildet worden.
Auch hätten die Toten protokolliert und fotodokumentiert werden müssen. Auf dem Balkan, gab er weiter zu Protokoll, sei er bei der Exhumierung von Massengräbern teilweise auf getötete Einheimische gestoßen, mit denen er ein Jahr zuvor noch zusammengearbeitet habe. Bis heute leide er unter Flashbacks, die teilweise allein durch Gerüche ausgelöst würden.