Equal Pay Gap

Regierung reißt Frist bei Entgelttransparenz

Damit Lohngerechtigkeit deutsche Realität wird, sollte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) bis 7. Juni in nationales Recht gegossen werden. Passiert ist bisher – nichts.  

Die Forderung „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ist nicht neu, aber hochaktuell. Allein, ihr wird von der Bundesregierung, vorsichtig ausgedrückt, keine Priorität eingeräumt. Das zeigt der deutsche Umgang mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL). „Bisher ist dem DGB weder ein Referentenentwurf noch ein Termin für eine Verbändeanhörung bekannt – obwohl die nationale Umsetzungsfrist am 7. Juni endet”, sagt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, auf Nachfrage dieser Redaktion.

Fristende 7. Juni: Das bedeutet, Deutschland reißt die Vorgabe nicht knapp, sondern voraussichtlich um Monate. Hannack nennt das aus DGB-Sicht „fahrlässig”. Denn: „Arbeitgeber, die sich bisher nicht mit den Anforderungen der ETRL beschäftigt haben, werden mit ihren Prüfpflichten unter Druck geraten, je länger die Bundesregierung die Gesetzgebung hinauszögert. Und Betriebe, die sich bereits sehr intensiv damit auseinandergesetzt haben, können sich nicht zielgenau vorbereiten, weil die konkreten Regelungen für Deutschland nicht vorliegen. Das Gleiche gilt leider für Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften.” Und diese müssten intensiv in die betrieblichen Prozesse eingebunden werden.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist als federführendes Ministerium in der Pflicht, einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Vorgaben aus dem Jahr 2023 zu entwerfen und das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen. Dies war für Anfang 2026 vorgesehen – eigentlich. 

Bereits Anfang November 2025 hatte die Expertenkommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ ihre Vorschläge an die verantwortliche Bundesministerin Karin Prien übergeben. Der Kommission gehörten neben Rechts-, Sozial,- und Wirtschaftswissenschaftler*innen auch Verbandsvertreter*innen wie Elke Hannack für den DGB und Steffen Kampeter an. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist einer von vielen arbeitgebernahen Repräsentant’innen in der Kommission. 

Im Abschlussbericht führte die Kommission unter anderem ihre Vorschläge für die Themen auf, bei denen der nationale Gesetzgeber Umsetzungsspielraum hat, die also nicht zwingend aus der EU-Richtlinie übernommen werden müssen. Dazu gehören die Ausgestaltung der Berichtspflicht und des Auskunftsanspruchs der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern, die mögliche Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie Fragen der Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung bei der Um- und Durchsetzung der neuen Vorgaben.  

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Arbeitnehmerfreundliche Positionen finden kein Gehör

Das Problem: Die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge berücksichtigen gewerkschaftliche und arbeitnehmerfreundliche Positionen kaum, etwa in der Frage von Erleichterungen für tarifgebundene Betriebe bei Auskunftspflichten. Die abweichenden Positionen wurden lediglich als Mindermeinung dokumentiert. So forderte der DGB unter anderem, dass Betriebs- und Personalräte als Arbeitnehmervertretungen von Beginn an in die Prozesse zur Aufdeckung von Entgeltungleichheit eingebunden sein sollten bzw. Gewerkschaften einzubeziehen, sofern keine Beschäftigtenvertretungen vorhanden seien.  

Die Professorinnen Isabell Hensel und Heide Pfarr vom Deutschen Juristinnenbund (djb) bezeichneten die Kommissionsvorschläge sogar als „äußerst beunruhigend“. Der Endbericht enthalte viele Vorschläge, die mit den Anforderungen der ETRL schlicht nicht vereinbar seien.

„Der DGB befürwortet eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie“, betont Hannack. Die Richtlinie habe das Potenzial, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ auf betrieblicher Ebene durchzusetzen, was mit dem aktuell geltenden deutschen Entgelttransparenzgesetz nachweislich nicht gelungen sei. Darüber hinaus müsse Deutschland, das im europäischen Vergleich nur über eine schwache Tarifbindung verfügt, die Richtlinie zur Stärkung der Tarifbindung nutzen.  

Der DGB plädiert daher auch dafür, tarifgebundenen Arbeitgebern die Prüfpflichten zu erleichtern. Die Praxis zeige, dass Tarifverträge Entgeltgleichheit und -transparenz fördern – etwa in tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, wo die Entgeltlücke nur halb so groß ist wie in Unternehmen dieser Branche ohne Tarifbindung. Der Abschlussbericht der Kommission liefert derzeit nicht mehr als Anhaltspunkte für einen  in Zukunft vorzulegenden Referentenentwurf. Wann und in welcher Form der Bericht im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens weitere Anpassungen erfahren wird, die dann möglicherweise auch gewerkschaftliche Positionen berücksichtigen werden, steht in den Sternen. Klar ist nur: am 7. Juni 2026 wird es kein neues Entgelttransparenzgesetz geben.  

Autor des Artikels

Autorenbild Mirko Stepan

Mirko Stepan

Mirko Stepan, Jahrgang 1979, ist Jurist und Journalist und seit Anfang 2025 fest angestellt beim Bund-Verlag und Redakteur im AiB-Team. Davor war er fast 15 Jahre als freier Journalist tätig und drei Jahre als Pressesprecher einer hessischen Kommune. Die meiste Zeit haben ihn die AiB und der Bund-Verlag beruflich begleitet, wenn er nicht gerade als Lokalreporter unterwegs war oder über Technik und so ziemlich alles mit zwei, drei oder vier Rädern geschrieben hat.

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