Betriebsratspflichten
LAG: Betriebsversammlungen sind alternativlos
Ein Betriebsrat kann die gesetzlich vorgeschriebene Betriebsversammlung nicht durch mehrere Abteilungsversammlungen ersetzen. Das ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig, so das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Von Bettina Frowein
6. Mai 2026