Homeoffice
Brennender E-Roller: Sprung aus dem Fenster nicht unfallversichert
Auch im Homeoffice lauern unerwartete Gefahren – und nicht alle sind versichert: Es stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn sich ein Arbeitnehmer verletzt, während er aus dem Fenster seiner Wohnung springt, weil die Akkus seines E-Rollers in Brand geraten sind — so das LSG Berlin-Brandenburg.
12. November 2025