Datenschutz
GBR hat kein Dauerzugriffsrecht auf Arbeitszeitdaten
Ein Gesamtbetriebsrat kann nicht verlangen, permanenten Zugriff auf durch Arbeitszeiterfassungssysteme gespeicherte Beschäftigtendaten zu haben. Dies ändert auch eine bestehende Betriebsvereinbarung nicht – so das LAG Köln.
20. April 2026