Rechtsprechung
Neuer Job kann früheren Schadensersatzanspruch beenden
Diskriminierungen im Stellenbesetzungsverfahren können einen Schadensersatzanspruch wegen des Verdienstausfalls begründen. Dieser greift, bis der oder die Betroffene eine angemessene und dauerhaft gefestigte Beschäftigung aufgenommen hat.
28. September 2026